Legionellenprüfung für die Region Deggendorf und Umgebung

Untersuchung durch Ihren Schornsteinfegermeisterbetrieb

Was sind Legionellen und sind sie gefährlich?

Legionellen sind Feuchtkeime, die sich in Warmwasser-Systemen wohlfühlen. Bei Temperaturen von 25 - 55° C finden Legionellen einen idealen Nährboden. Insbesondere in selten benutzten Warmwasserleitungen (Stichleitungen) können diese vorkommen und sich vermehren.

Das Einatmen von legionellenhaltigem Wasserdampf, z.B. beim Duschen, ist Auslöser von Erkrankungen bis hin zur schweren Lungenentzündung. Besonders Kleinkinder und ältere Menschen sind gefährdet.

Was beinhaltet unsere Dienstleistung?

  • Probenahme und Analyse gem. DIN EN ISO 19458
  • Informationen zur Prävention
  • Beratung bei Sanierungsmaßnahmen

Wie oft müssen Vermieter das Trinkwasser auf Legionellen prüfen lassen?

Vermieter müssen das Trinkwasser in den Mehrfamilienhäusern regelmäßig kontrollieren lassen.

Großanlage - mind. alle 3 Jahre

  • Warmwasserspeicher ist größer als 400 Liter oder
  • Das Rohrleitungsvolumen ist größer als 3 Liter vom Boiler bis zur weitentferntesten Abnahmestelle

Kleinanlage - mind. alle 5 Jahre

  • Warmwasserspeicher ist kleiner als 400 Liter oder
  • Das Rohrleitungsvolumen ist kleiner als 3 Liter vom Boiler bis zur weitentferntesten Abnahmestelle

Ist der Warmwasserspeicher kleiner als 400 Liter, das Rohrleitungsvolumen aber größer als drei Liter bis zur entferntesten Stelle, handelt es sich der Definition nach auch um eine Großanlage.

Wann Vermieter nicht prüfen müssen

Entsprechende Warmwasseranlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen dabei nicht zu jenen kontrollpflichtigen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung und unterliegen daher auch nicht der routinemäßigen Untersuchungspflicht auf Legionellen.

Vermieter mit Gebäuden, bei denen ausschließlich dezentrale Durchlauferhitzer in den Wohnungen verwendet werden, sind von der Kontrollpflicht ausgeschlossen.

Was passiert, wenn Legionellen gefunden werden?

Ab einem technischen Maßnahmewert von 100 KbE (koloniebildenden Einheiten) je 100 ml gilt das Trinkwasser als belastet. Wird dieser Wert überschritten sind weitere Maßnahmen erforderlich.

Bestehen nach der Prüfung noch Pflichten?

Nach jeder Prüfung besteht eine Anzeigepflicht des Ergebnisses beim Gesundheitsamt, sowie eine Informationspflicht gegenüber den Mietern.

Alle Untersuchungsergebnisse müssen dokumentiert, und über einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt werden.

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